«Voll bei Angehörigen»: SVP-Steinemann will Haft bis zum Tod

Der Vierfachmörder von Rupperswil AG könnte in wenigen Jahren aus der Haft kommen. SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann fordert mehr Härte bei Straftätern.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Angehörigen der Opfer wollen verhindern, dass Täter Thomas N. jemals freikommt.
- SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann fordert, dass Haftstrafen erst mit dem Tod enden.
- SP-Justizminister Beat Jans sieht keinen Anpassungsbedarf im Rechtssystem.
Mehr als vier Menschenleben hat Thomas N. inzwischen auf dem Gewissen – zumindest indirekt. Am 21. Dezember 2015 ermordete er in Rupperswil AG vier Menschen.
Auf grausame Weise tötete er Mutter Carla Schauer, die beiden Söhne sowie die Freundin des ältesten Sohns.
Doch die Tat zerstörte auch das Leben von Carla Schauers Eltern.

Sie seien in schwerste Depression gefallen, sagt Schauers Bruder Manuel Freiburghaus in der Sendung «TalkTäglich» von «Tele M1».
«Und er hat sie Stück für Stück umgebracht.» Er bezeichnet Thomas N. deshalb als «Sechsfachmörder».
Für ihn steht fest, dass ein solcher Täter keine Freiheit verdient hat. «Er soll einfach nicht mehr raus können», fordert er.
Thomas N. hat Chance auf bedingte Entlassung
Aktuell bestehen jedoch Chancen, dass Thomas N. nicht bis ans Lebensende in Haft sitzt oder verwahrt bleibt. 2018 wurde der zum Tatzeitpunkt 33-Jährige zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Verwahrung verurteilt.
Im Oktober ordnete das Aargauer Verwaltungsgericht jedoch an, erneut zu beurteilen, ob der verurteilte Mörder therapiert werden darf.
2031 könnte eine bedingte Entlassung von Thomas N. geprüft werden.
«Lebenslänglich ist nicht lebenslänglich»
Bei einer lebenslangen Haft ist eine bedingte Entlassung frühestens nach 15 Jahren möglich.
Georg Metger, Carla Schauers ehemaliger Partner, ist damit nicht einverstanden. «Heute weiss man: Lebenslänglich ist nicht lebenslänglich», sagt er in der Sendung.
Man könne vier oder zehn Leute umbringen. Man bekomme zwar lebenslänglich, bleibe aber nicht lebenslänglich im Gefängnis.
«Dann wird man verwahrt, was aber auch nicht heisst, dass man nicht raus kommt.» Eine solche Situation wolle niemand, ist er überzeugt.
Manuel Freiburghaus stimmt zu.
«Was hat das mit lebenslänglich zu tun?», fragt Manuel Freiburghaus im «TalkTäglich» zur bedingten Entlassung nach 15 Jahren. Er appelliert an die Politik zu härteren Strafen. «Eine lebenslängliche Verwahrung muss auch umgesetzt werden», fordert er.
«‹Auge um Auge, Zahn um Zahn› ist hier richtig»
SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann ist Mitglied der Rechtskommission des Nationalrats. Sie unterstützt die Forderung nach einer Haft, die tatsächlich erst mit dem Tod endet. «Da bin ich voll bei den Angehörigen», sagt sie zu Nau.ch.
Im Fall Rupperswil seien Menschen kaltblütig ermordet worden, sagt Steinemann. In solchen Fällen hält die Juristin eine lebenslange Haftstrafe für die angemessene Antwort des Staates.
In diesem Fall gehe es nicht um Prävention, sondern darum, eine Schuld angemessen auszugleichen. Thomas N. habe seinen Opfern keine Chancen gelassen. «Insofern ist ‹Auge um Auge, Zahn um Zahn› hier richtig.»
Die Angehörigen leiden laut Steinemann ein Leben lang. «Oder sie gehen daran kaputt.» Stattdessen drehe sich aber alles um den Täter.
Es gebe deshalb keinen Grund, bei einer lebenslangen Haftstrafe Spielraum zu geben. «Auch die Gesellschaft hat ein Menschenrecht.»
Parlament fordert längere Mindestdauer für Haft
Die beiden Kammern haben kürzlich eine Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe beschlossen. Demnach soll eine bedingte Entlassung neu frühestens nach 17 Jahren Haft erfolgen.
Bei linken Parlamentarierinnen und Parlamentariern haben Haftstrafen bis zum Tod hingegen keine Chance. Bereits wehrten sie sich gegen eine Verlängerung der Mindestdauer der Haft auf 17 Jahre.
Sie argumentieren mit einer geringeren Chance zur Resozialisierung.
«Gefährlichkeit kein belastbares Argument»
Auch SP-Justizminister Beat Jans führte in der Debatte im Nationalrat am Dienstag aus, warum die aktuelle Gesetzgebung genügt.
Es werde teilweise argumentiert, Täter mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe seien sehr gefährlich, sagte Beat Jans. «Und müssten deshalb möglichst lange im Strafvollzug sitzen.»

Dies vermischt laut dem Justizminister jedoch zwei Dinge. Die Strafen einerseits und die Massnahmen andererseits würden im schweizerischen Strafrechtssystem auf zwei verschiedenen Schienen geregelt.
«Wenn ein Täter die schwerste Schuld auf sich geladen hat, dann wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt», sagte Jans.
Wenn er auch besonders gefährlich sei, werde zusätzlich noch eine stationäre Massnahme oder eine Verwahrung angeordnet. Gefährlichkeit und Schuld müsse man also streng unterscheiden.
«Die Gefährlichkeit ist in der Schweiz jedenfalls kein belastbares Argument, um besonders lange Freiheitsstrafen zu begründen.»
Bedingte Entlassung nach 15 Jahren Haft praktisch ausgeschlossen
Der Bund verzeichnet bei Personen, die allein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und bedingt entlassen worden sind, keine Rückfälle. Dies zeigt die Statistik seit 1982.
Bei Personen, die zudem auch zu einer Verwahrung verurteilt sind, richten sich die Entlassungsbedingungen nach strengen gesetzlichen Vorgaben.
Justizminister Beat Jans gibt Straftätern nach 15 oder 17 Jahren in Haft geringe Chancen auf Freiheit. Die bedingte Entlassung sei somit in solchen Fällen praktisch ausgeschlossen, folgerte er in der Debatte.















