Grünes Licht für Windräder auf dem Grenchenberg im Kanton Solothurn

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg im Kanton Solothurn abgewiesen.

Damit bestätige das Verwaltungsgericht die vom Kanton im Dezember 2024 erteilte Baubewilligung, wie die Energieversorgerin am Mittwoch mitteilte. Die Stiftung Helvetia Nostra hatte die Beschwerden gegen das Baugesuch für den Windpark auf dem Grenchenberg eingereicht.
Nach 18 Jahren Projektentwicklung rücke die Realisierung des Windparks nun endlich in greifbare Nähe«, wird Lars Losinger, Geschäftsleiter der SWG Grenchen, in der Mitteilung zitiert.
Der Windpark umfasst laut Mitteilung vier Windenergieanlagen mit einer erwarteten Jahresproduktion von rund 30 Gigawattstunden. Dies entspreche erneuerbarem Strom für etwa 7000 Haushalte.
Sämtliche Vorgaben aus dem Bundesgerichtsurteil von 2021 – insbesondere im Bereich des Vogel- und Fledermausschutzes – seien umgesetzt worden. Der Baustart sei für für 2027, die Inbetriebnahme für 2029 vorgesehen.
Der Entscheid ist endgültig. Die Gegnerschaft kann das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Denn der Bundesrat hatte 2023 beschlossen, dass kantonale Verwaltungsgerichte bei Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen das letzte Wort haben.
Damit sollen Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse beschleunigt werden. Beschwerden sind laut Angaben des Bundes nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig.




