Baden

    Wettingen AG: Gebühren für Schulanlagen an Wochenenden geplant

    Gemeinde Wettingen
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    In Wettingen AG sollen Vereine künftig für die Nutzung von Schulanlagen an Wochenenden und in den Ferien zahlen. Dafür muss der Gebührentarif angepasst werden.

    Wettingen AG
    Die Schule Margeläcker in Wettingen (Symbolbild) - Nau.ch / jpix.ch

    Wettingen plant, für die Nutzung ihrer Schulanlagen an Wochenenden, Feiertagen, Brückentagen und während der Schulferien Gebühren zu erheben. Dafür soll der bestehende Gebührentarif angepasst werden.

    Das Reglement zur Benützung von Schulräumen, Aulen, Turnhallen sowie Spiel- und Sportplätzen in den Schulanlagen der Gemeinde Wettingen wurde überarbeitet und ist am 1. September 2026 in Kraft getreten.

    Mit der Überarbeitung wurden auch die Zuständigkeiten für die Vergabe von Räumlichkeiten ausserhalb des Schulbetriebs vereinheitlicht. Neu ist dafür ausschliesslich die Abteilung Gesellschaft, Kultur und Sport zuständig. Das Reglement sieht weiterhin vor, dass nur Wettinger Vereine die Schulinfrastruktur nutzen dürfen.

    Im Rahmen der Überarbeitung hat der Gemeinderat vorgesehen, für die Nutzung der Schulanlagen an Samstagen, Sonntagen, Feier- und Brückentagen sowie während der Schulferien Benützungsgebühren zu erheben.

    Damit solche Gebühren eingeführt werden können, benötigt es eine entsprechende rechtliche Grundlage. Deshalb soll der Rahmentarif über die Gebühren der Gemeinde Wettingen (Gebührentarif) angepasst werden.

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