Meinisberg: Parkplatzbewirtschaftung beim Kirchgemeindehaus

Nau.ch Lokal
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Grenchen 15.06.2023 - 18:14

Wie Gemeinde Meinisberg berichtet, wurde an der Gemeindeversammlung vom 29. November2022 der Einführung der neuen Parkplatzbewirtschaftung zugestimmt.

Die reformierte Kirche in Meinisberg.
Die reformierte Kirche in Meinisberg. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Stimmberechtigten von Meinisberg haben an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2022 der Einführung der neuen Parkplatzbewirtschaftung per 1. Januar 2023 zugestimmt.

Aufgrund dessen verfügt der Gemeinderat Meinisberg gestützt auf Artikel drei Absatz zwei des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Artikel 44 Absatz eins der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV), dass der Parkplatz beim Kirchgemeindehaus, Parzelle 556, als weisse Zone definiert wird.

Es stehen elf Parkplätze zur Verfügung, und die Parkfelder werden in den Ecken angedeutet, aber nicht komplett markiert.

Wer länger als vier Stunden parkt, muss zahlen

Es gilt neu eine Gratisparkzeit von vier Stunden. Für längeres Parkieren als vier Stunden muss eine Tageskarte gelöst werden.

Die Parkgebühr der Tageskarte richtet sich nach dem Parkplatzreglement der Gemeinde Meinisberg und beträgt fünf Franken pro Tag.

Die Tageskarten können über die Apps Twint oder ParkingPay digital oder während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Meinisberg bezogen werden.

Für den Bezug der Tageskarten auf der Gemeindeverwaltung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von fünf Franken pro Karte erhoben.

Die Verfügung tritt voraussichtlich ab August in Kraft

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz eins des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden.

Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Unter dem Vorbehalt, dass keine Beschwerde eingereicht wird, tritt diese Verfügung per 1. August 2023 respektive nach Aufstellen der Signale in Kraft.

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