Neue Frist für briefliche Stimmabgabe in Grenchen

Ab 2026 müssen Stimmkuverts in Grenchen bis Samstag, 20 Uhr vor dem Wahl- oder Abstimmungstag abgegeben werden. Persönliche Abgabe bleibt Sonntag 10 bis 12 Uhr.

Wie die Stadt Grenchen mitteilt, müssen die Zustellkuverts gemäss § 79 Abs. 1 Gesetz über die politische Rechte des Kantons Solothurn bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag der Gemeinde abgegeben werden. Die Gemeinde bezeichnet Abgabestellen und Zeit.
Bis zum 31. Dezember 2025 galt der gesetzlich letztmögliche Termin für die briefliche Wahl- und Stimmabgabe. Die Stimmberechtigten konnten bis am Samstag, 24 Uhr, vor dem Wahl- und Abstimmungstag, brieflich abstimmen.
Die Gemeinderatskommission ist vom Gemeinderat legitimiert, die Abgabezeit und den -ort festzulegen. An der Sitzung vom 17. Dezember 2025 hat die Gemeinderatskommission entschieden, ab 1. Januar 2026 die Abgabezeit zur brieflichen Wahl- und Stimmabgabe neu festzulegen.
Die briefliche Wahl- und Stimmabgabe hat neu bis spätestens Samstag, 20 Uhr, vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen. Die persönliche Stimmabgabe an Wahl- und Abstimmungssonntagen ist von 10 Uhr bis 12 Uhr (gemäss Gesetz).






