Präsident der Friedhofskommission in Recherswil tritt zurück

Nau.ch Lokal
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Wasseramt 31.08.2022 - 18:14

Wie die Gemeinde Recherswil mitteilt, hat Eduard Gerber als Präsident der Friedhofskommission aus Altersgründen seine Demission eingereicht.

Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch

Der Friedhof in Kriegstetten ist nicht nur die letzte Ruhestätte für Verstorbene der sechs angeschlossenen Gemeinden «Drei Höfe», «Halten», «Horriwil», «Kriegstetten», «Oekingen» und «Recherswil». Er ist auch eine grüne Oase, ein Ort der Begegnung und der Erholung. Für den Betrieb und Unterhalt des Friedhofs in Kriegstetten ist die Friedhofskommission zuständig. Diese sucht per sofort einen neuen Präsidenten.

Das Friedhofswesen im Kanton Solothurn ist Sache der Gemeinden. Seit 2009 besteht ein Vertrag zwischen den Gemeinden «Drei Höfe», «Halten», «Horriwil», «Kriegstetten», «Oekingen» und «Recherswil», der das Friedhofs- und Bestattungswesen regelt. Die Administration wird durch die Gemeindeverwaltung Kriegstetten sichergestellt, für den Betrieb und den Unterhalt sowie die Benutzung von Friedhof und Friedhofhalle ist die Friedhofskommission zuständig.

Der Friedhof in Kriegstetten ist nicht nur ein Ort der Trauer. Auf einer Fläche von rund 14'000 Quadratmetern ist er vor allem eine grüne Oase, nördlich der Kirche St. Mauritius gelegen. Und er ist auch ein Ort der Erinnerung und der Begegnung. Diesen zu erhalten, ist wichtig und richtig.

Neue Person für das Präsidentenamt gesucht

Nach 16 Jahren Tätigkeit als Präsident der Friedhofskommission hat Eduard Gerber, ehemaliger Gemeindepräsident von Halten, aus Altersgründen seine Demission eingereicht. Nun wird per sofort ein Nachfolger gesucht, der oder die Freude an einer ehrenamtlichen Tätigkeit hat.

Der Präsident der Friedhofskommission leitet die rund dreimal jährlich stattfindenden Kommissionssitzungen, hat die Aufsicht über die Finanzen (Budget, Jahresrechnung), erteilt Reparatur- oder Handwerksaufträge, ist Ansprechperson für die Friedhofsgärtner und beaufsichtigt die Friedhofsordnung.

Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist spannend und lehrreich sowie ein Engagement, von dem wir alle profitieren. Sie wird mit 1500 Franken pro Jahr und Sitzungsgeldern entschädigt. Besondere Voraussetzungen für diese Funktion sind nicht nötig (wie zum Beispiel Mitgliedschaft in einer Landeskirche, Bürgerrecht et cetera).

Für mehr Informationen können Herr Eduard Gerber oder der Delegierte der Gemeinde kontaktiert werden. Diese stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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