Fehler beim Versand: Abstimmungsunterlagen unvollständig

Aufgrund eines Versehens wurden den Stimmbürgern von Seon die Wahlzettel für die Gerichtspräsidentenwahl nicht zugestellt. Diese werden nun nachgesendet.

Wie die Gemeinde Seon berichtet, ist beim Verpacken der Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 18. Mai 2025 durch die beauftragte externe Firma sämtlichen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versehentlich kein Wahlzettel für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten am Bezirksgericht Lenzburg zugestellt worden.
Von diesem Umstand sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Seon betroffen. Der fehlende Wahlzettel wird sämtlichen Stimmberechtigten von der Gemeindekanzlei Seon umgehend per A-Post zugestellt.
Die Stimmberechtigten werden daher gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen erst nach Erhalt des fehlenden Wahlzettels für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten auszufüllen und einzureichen. Stimmberechtigte, welche ihre Stimme bereits (ohne den Wahlzettel für die Wahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten) abgegeben haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Gemeindekanzlei zu melden.