Seengen AG: Äste müssen bis Ende November zurückgeschnitten sein

Grundeigentümer in Seengen AG müssen Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Gehwegen bis zum 30. November zurückschneiden – sonst wird es für sie teuer.

Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückzuschneiden. Bei Einfriedungen ist ein Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, einzuhalten.
Die gesetzlichen Mindesthöhen, die frei sein müssen, betragen:
bei Fahrbahnen 4.5 Meter
bei Gehwegen und Trottoirs 2.5 Meter
Die Liegenschaftsbesitzer sind zum regelmässigen Rückschnitt verpflichtet. Zu beachten ist, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen dauernd freizuhalten sind (30 m bei einer Beobachtungsdistanz von 2.5 m). Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 30. November nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Eigentümer zurückgeschnitten.







