Lenzburg

    Boswil erhebt die Gebühren für Steuerrechnungen 2021

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    Oberes Freiamt,

    Die Gebühr von 35 Franken wird bei Mahnungen für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für ausstehende Verzugszinsrechnungen erhoben.

    Individualbesteuerung
    Die Nationalratskommission plant einen Kompromiss, um die finanziellen Verluste für Bund und Kantone bei der Einführung der Individualbesteuerung zu minimieren. (Archivbild) - pixabay

    Wie die Gemeinde Boswil berichtet, hat per 1. Januar 2019 der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Im Bezugsverfahren werden für die provisorischen Steuerrechnungen 2021 Gebühren erhoben.

    Die Gebühr von 35 Franken wird bei Mahnungen für provisorische und für definitive Steuerausstände sowie für ausstehende Verzugszinsrechnungen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Gebühr von 100 Franken für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben.

    Damit Mahnungen beziehungsweise Mahngebühren vermieden werden, ist mit der Abteilung Finanzen per e-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit eine Stundung oder Ratenzahlungen vereinbart werden können. Für weitere Fragen steht die Abteilung Finanzen zur Verfügung.

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