Lenzburg

    Sins erinnert an Parkverbot auf Trottoirs und Fahrbahnen

    Nau.ch Lokal
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    Oberes Freiamt,

    Wie die Gemeinde Sins meldet, ist das Trottoir eine Verkehrsfläche, die Fussgängern vorbehalten ist. Verkehrsteilnehmer werden ersucht, Parkverbote einzuhalten.

    Parkverbot
    Parkverbote können nerven. - Keystone

    Das Parkieren auf dem Trottoir ist verboten, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen.

    Ohne eine solche Signalisation darf auf dem Trottoir nur für Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen gehalten werden; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 Meter breiter Raum frei bleiben.

    Fahrzeuge dürfen grundsätzlich auf Nebenstrassen innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden, sofern eine Durchfahrtsbreite von drei Meter frei bleibt.

    Zufahrten zu Gebäuden oder Grundstücke sind frei zu halten

    Verboten ist das Halten und somit auch das Parkieren unter anderem auf Strassenabzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen, näher als fünf Meter von der Querfahrbahn.

    Zufahrten zu Gebäuden oder Grundstücke müssen frei bleiben. Fahrzeuge ohne Kontrollschild dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden.

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