Menziken beschliesst Rahmenreglement für Videoüberwachung

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Aargau Süd 13.12.2023 - 07:26

Wie die Gemeinde Menziken angibt, wurde am 27. November 2023 das Rahmenreglement zur Videoüberwachung der Gemeinde- und Schulliegenschaften erlassen.

Gemeindehaus in Menziken.
Gemeindehaus in Menziken. - Nau.ch

Der Gemeinderat hat am 27. November 2023, gestützt auf § 37 Absatz zwei litera f) des Gesetzes über die Einwohnergemeinden, das «Rahmenreglement Videoüberwachung» der Gemeinde Menziken zur Überwachung der Gemeinde- und Schulliegenschaften erlassen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé Strasse, Aarau, erhoben werden.

Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Öffentliche Einsichtnahme

Gestützt auf § 105 Absatz eins des Gemeindegesetzes in Verbindung mit § 27 Absatz drei des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz) werden der Gemeinderatsbeschluss und das dazugehörige Reglement vom 27. November 2023 inklusive Datensicherheitskonzept, Standorten der Kameras sowie die Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz vom 5. Dezember 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung zur Einsichtnahme aufgelegt.

Das Reglement kann zudem unter der Rechtssammlung eingesehen werden.

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