Bellach: Halter zahlen in 2024 weniger für ihre Hunde
Solothurn 19.04.2024 - 12:07
Wie die Gemeinde Bellach mitteilt, ist für alle Hunde, die am Stichtag, 1. April 2024, über drei Monate alt sind, eine Hundesteuer von 100 Franken zu zahlen.
Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2024 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bellach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.
Als Grundlage dient die Hundedatenbank Amicus. Die Hundesteuer für das Jahr 2024 beträgt pro Hund 100 Franken.
Die Kontrollzeichengebühr für Hunde entfällt
Das Solothurner Steuergericht hat in der Sache «Gebühr Kennzeichnungskontrolle Hunde 2022» mit Urteil vom 4. Dezember 2023 entschieden, dass die Kontrollzeichengebühr mit dem Wegfall der Hundemarke nicht mehr dem Äquivalenzprinzip entspreche.
Der Kanton wird folglich die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einziehen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anpassen.
Die jährlichen Abgaben, gemäss Hundegesetz, beschränken sich in der Folge im Jahr 2024 auf die Hundesteuer.
Die durch die Einwohnergemeinden erhobene Totalabgabe der Hundehalterinnen und Hundehalter ist im Jahr 2024 somit 40 Franken kleiner als im Vorjahr.
Fristgemässe Rechnungsbegleichung ist erwünscht
Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April 2024 verschickt.
Die Hundehalter werden gebeten, die Hundesteuer ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist mit einer Mahngebühr von 50 Franken gemahnt.
Neue Hundehalter sollen sich bei der Gemeinde melden
Neue Hundehalter melden sich vor der Übernahme eines Hundes mit Angabe der Hundedaten bei der Einwohnergemeinde Bellach. Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgen durch Ihren Tierarzt.
Seit der Einführung der Hundedatenbank Amicus sind die Hundehalter dafür verantwortlich, dass ihre Daten in Amicus über den Verbleib der Hunde richtig sind.
Adress- und Personendatenänderungen von Hundehalter sind der Einwohnergemeinde Bellach zu melden.
Von der Abgabepflicht befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April 2024 noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee sowie Blindenführhunde.