Rückspeisetarif 2025: Gemeinderat gewährt Nachvergütung

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Suhr,

Der Gemeinderat Oberentfelden verzichtet auf Rechtsmittel und gewährt allen Photovoltaikanlagenbetreibenden für 2025 die höhere Rückspeisevergütung.

Das Gemeindehaus in Oberentfelden.
Das Gemeindehaus in Oberentfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie der Gemeinderat Oberentfelden mitteilt, hat er am 26. August 2024 den Rückspeisetarif für das Jahr 2025 auf neun Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) festgelegt. Der Rückspeisetarif ist die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der in das Netz der Technischen Betriebe Oberentfelden (TBO) eingespeist wird.

An der Gemeindeversammlung vom 7. November 2024 wurde ein Antrag abgelehnt, das Budget 2025 der TBO so anzupassen, dass ein Rückspeisetarif von 30,5 Rp./kWh vergütet worden wäre.

Gegen den festgelegten Tarif von neun Rp./kWh wurde bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Beschwerde erhoben. Die ElCom hiess die Beschwerde eines Photovoltaikanlagenbetreibers aus dem Versorgungsgebiet der TBO gut.

Für den Beschwerdeführer resultiert daraus eine zusätzliche Vergütung im Umfang von mehreren hundert Franken. Der Gemeinderat kann den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

Rechtsgrundlage für Rückspeisetarif 2025

Grundlage für die Festsetzung der Vergütung von eingespeistem Photovoltaikstrom bildet Art. 15 des im Jahr 2025 anwendbaren Energiegesetzes. Danach legt der Netzbetreiber den Rückspeisetarif fest.

Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Angemessenheit des Tarifs, kann die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) angerufen werden, welche eine verbindliche Verfügung erlässt.

Im Jahr 2025 wurde in Oberentfelden einzig ein entsprechendes Verfahren bei der ElCom eingeleitet. Weitere Gesuche oder rechtsgültige Bevollmächtigungen anderer Anlagenbetreiberinnen und -betreiber lagen in diesem Verfahren nicht vor. Der Entscheid für die höhere Vergütung entfaltet daher nur unmittelbar Wirkung für die am Verfahren beteiligte Person.

Abwägung von Rechtsweg und Aufwand

Für den Gemeinderat war bei seinem Entscheid insbesondere die rechtliche Ausgangslage massgebend. Der Entscheid der ElCom liess in Bezug auf die im Verfahren zentrale Frage der «vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität» gewisse Rechtsfragen offen. Dies wurde auch durch einen beigezogenen spezialisierten Rechtsanwalt bestätigt.

Ein Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht mit anschliessender möglicher Beurteilung durch das Bundesgericht hätte zur weiteren Klärung dieser Rechtsfrage beitragen können. Der Gemeinderat erachtete ein solches Vorgehen jedoch als nicht verhältnismässig.

Der Entscheid der ElCom betrifft unmittelbar das Jahr 2025. Selbst ein Grundsatzentscheid höherer Instanzen hätte daher primär zeitlich begrenzte Auswirkungen gehabt. Zudem wäre ein Weiterzug mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden gewesen, insbesondere durch vertiefte fachliche Abklärungen zur Preiszusammensetzung des von der IWB bezogenen Stroms.

Nachvergütung für alle betroffenen Photovoltaikanlagen

Unter Abwägung von Aufwand, Kosten und der begrenzten Tragweite des Entscheids beschloss der Gemeinderat, auf die Ergreifung eines Rechtsmittels zu verzichten.

Wie ausgeführt, entfaltet der Entscheid der ElCom nur eine unmittelbare Wirkung gegenüber der am Verfahren beteiligten Person. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die keine Beschwerde eingereicht haben, hätten daraus grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf eine Nachvergütung ableiten können.

Der Gemeinderat hat jedoch gestützt auf eine Gesamtbeurteilung sowie im Interesse der Gleichbehandlung und zur Vermeidung weiterer Verfahren entschieden, die höhere Vergütung allen betroffenen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern für das Jahr 2025 zu gewähren.

Auswirkungen auf zukünftige Stromtarife

Die betroffenen Personen werden durch die Technischen Betriebe Oberentfelden (TBO) schriftlich kontaktiert.

Die daraus resultierenden Mehrkosten werden in der Jahresrechnung 2026 der TBO berücksichtigt. Sie wirken sich in den Jahren 2027 bis 2029 auf die Stromtarife aus.

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