Büttikon erinnert Hundehalter an die Meldepflicht

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Wohlen 12.04.2023 - 10:24

Wie die Gemeinde Büttikon mitteilt, versendet sie im Mai 2023 die Hundesteuerrechnungen. Änderungen in der Hundehaltung sind bis Ende April 2023 mitzuteilen.

Aussicht über die Gemeinde Büttikon im Bezirk Bremgarten. - Kanton Aargau
Aussicht über die Gemeinde Büttikon im Bezirk Bremgarten. - Kanton Aargau - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gemäss Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig.

Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert zehn Tagen melden.

Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard.

Die Hundehalter werden gebeten, die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten einzureichen.

Der Verlust des Tieres ist ebenfalls zu melden

Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, ist dies bis Ende April 2023 der Einwohnerkontrolle mitzuteilen und im Hunderegister Amicus nachzuführen.

Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai 2023 die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2023 bis April 2024) zur Zahlung zugestellt.

Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken pro Hund.

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