Zofingen

Seniorenzentrum soll mehr Eigenständigkeit erhalten

Nau.ch Lokal
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Zofingen,

Das Seniorenzentrum Zofingen soll zur kommunalen Anstalt werden. Der Entscheid fällt am 12. Mai 2025 für mehr Flexibilität bei gleichbleibender Pflegequalität.

Der Niklaus-Thut-Brunnen in Zofingen.
Der Niklaus-Thut-Brunnen in Zofingen. - Nau.ch / Werner Rolli

2022 hat der Einwohnerrat beschlossen, das städtische Seniorenzentrum in eine eigenständige juristische Person umzuwandeln, berichtet die Stadt Zofingen. Damit gewinnt das Seniorenzentrum an unternehmerischer Flexibilität und die Entscheidstrukturen werden politisch entflochten.

Zahlreiche Rechtsformen wurden geprüft. Im März 2024 hat sich der Einwohnerrat für die Auslagerung des Seniorenzentrums in die Rechtsform einer kommunalen Anstalt entschieden. Damit bleibt der gemeinnützige Charakter des Seniorenzentrums erhalten.

Zwischenzeitlich wurden die Entscheidungsgrundlagen zur Gründung ausgearbeitet. Am 12. Mai 2025 befindet der Einwohnerrat darüber.

Die Einwohnergemeinde Zofingen betreibt das Seniorenzentrum mit 127 Pflege- und Betreuungsplätzen sowie 38 Alterswohnungen im Rosenberg. Oberste exekutive Entscheidungsinstanz ist der Stadtrat, wobei einige Kompetenzen an ein strategisches Leitungsgremium delegiert sind.

Die wichtigsten Neuerungen

Die Anstaltsordnung definiert die Eckpfeiler der künftigen eigenständigen Institution. Sie sieht vor, dass die Aufsicht des Betriebs durch die Geschäftsleitung, den Verwaltungsrat und den Stadtrat erfolgt.

Letzterer genehmigt als Vertreter der Eigentümerschaft den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Der Verwaltungsrat soll aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehen.

Bei der Gründung sollen sowohl der Betrieb als auch die entsprechenden Liegenschaften ausgelagert werden. Die Mitarbeitenden werden zu den bisherigen Bedingungen angestellt.

Grundstücke bleiben im Gemeindeeigentum

Die Gebäudekomplexe Seniorenzentrum Brunnenhof und Tanner sowie die Alterswohnungen Rosenberg sollen dem Seniorenzentrum zum Buchwert in der Höhe von 27,5 Millionen Franken verkauft werden.

Die Grundstücke übernimmt es im Baurecht – sie verbleiben im Eigentum der Einwohnergemeinde. Die neue Institution wird so finanziert, dass eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist – mit einem Dotationskapital von 2,5 Millionen Franken.

Geringer Einfluss auf den Alltag

Das Seniorenzentrum Zofingen ist heute ein sehr gut funktionierender Betrieb der Stadt Zofingen. Mit der Auslagerung in eine eigenständige juristische Person gewinnt die Organisation an unternehmerischer Freiheit.

Auf den Betrieb und den Alltag im Seniorenzentrum hat die Auslagerung nur geringe Auswirkungen.

Stimmt der Einwohnerrat dem Vorhaben am 12. Mai 2025 zu, soll am 1. September 2025 die kommunale Anstalt gegründet werden. Der Start des operativen Betriebs ist per 1. Januar 2026 vorgesehen.

Im Falle einer Ablehnung des Antrages bleiben das Seniorenzentrum und die Alterswohnungen Teil der Gemeindeverwaltung. Künftige Verluste/Gewinne würden damit weiterhin Teil des städtischen Finanzhaushalts bleiben. Die bisher entstandenen Projektkosten müssten abgeschrieben werden.

Flexible, öffentlich-rechtliche Rechtsform

Die «Kommunale Anstalt» wurde 2019 im Kanton Aargau auf Gemeindeebene eingeführt. Ein Beweggrund für die Einführung dieser Rechtsform war, den Gemeinden eine vergleichbare, öffentlich-rechtliche Alternative zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu bieten.

Als kommunale Anstalt gewinnt das Seniorenzentrum an unternehmerischer Flexibilität und an Unabhängigkeit. Zudem kann das Seniorenzentrum weiterhin ein attraktives und qualitativ hochstehendes Wohn-, Betreuungs-, Pflege- und Verpflegungsangebot für seine Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen.

Öffentliche Informationsveranstaltung zur Rechtsform

Im Vorfeld der Mai-Sitzung des Einwohnerrats informiert der Stadtrat über die geplante Rechtsformänderung. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 22. April 2025 um 19.30 Uhr im Brunnenhof des Seniorenzentrums Zofingen statt.

Sie richtet sich an die Mitglieder des Einwohnerrats und die interessierte Bevölkerung. Die Platzzahl ist beschränkt. Wer möchte, kann sich deshalb bis am Mittag des 17. April 2025 telefonisch oder per E-Mail anmelden.

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