Aargau steht vor Steuerentlastungen von 80 Millionen Franken

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Der Aargauer Regierungsrat hat das geplante zweite Steuerpaket geschnürt und dem Parlament zur Beratung zugestellt. Geringverdiener und höhere Einkommen sollen entlastet werden. Die Revision wird bei Kanton und Gemeinden zu Mindereinnahmen von 80 Millionen führen.

Der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth setzt die Aargauer Steuerstrategie fort. Die geplanten Steuersenkungen sollen unter dem Strich ertragsneutral sein. (Archivbild)
Der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth setzt die Aargauer Steuerstrategie fort. Die geplanten Steuersenkungen sollen unter dem Strich ertragsneutral sein. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Revision der Steuergesetzes setze den Kurs fort, den Aargau im interkantonalen Vergleich als attraktiven Wohn- und Wirtschaftskanton zu positionieren, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft ans Parlament.

Bei den natürlichen Personen sei das Ziel, sich bei der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit für alle Haushaltstypen an den zehn besten Schweizer Kantonen zu orientieren.

Das zweite Revisionspaket besteht aus zwei Punkten. So soll der Kleinverdienerabzug direkt in den Steuertarif integriert werden. Dies soll die Besteuerung vereinfachen. Davon profitieren vor allem tiefere Einkommen sowie steuerbare Einkommen bis zu 75'000 Franken, wie aus der Botschaft hervorgeht.

Gleichzeitig soll die Spitze des Steuertarifs gesenkt werden. Die höchste Tarifstufe der einfachen Steuer (100 Prozent) soll von 11 auf 9,75 Prozent sinken. Dies entlaste steuerbare Einkommen ab 55'000 Franken bei Alleinstehenden beziehungsweise 110'000 Franken bei Verheirateten und Alleinerziehenden, heisst es in der Botschaft.

Laut Angaben des Finanzdirektors Markus Dieth (Mitte) ist die Revision dank einer vorausschauenden Finanzpolitik finanziell tragbar. Unter dem Strich rechnet der Regierungsrat mit Mindereinnahmen von 41 Millionen Franken für den Kanton und mit 37 Millionen Franken für die Gemeinden.

Der Grosse Rat hat das zweite Steuerpaket im Dezember bereits einmal beraten und diesem zugestimmt. Wenn das Parlament den Vorschlägen nach der zweiten Beratung erneut gutheisst, so soll dieses auf den 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Da der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht, könnte letztlich das Stimmvolk an der Urne entscheiden, falls das Referendum ergriffen wird oder im Grossen Rat keine absolute Mehrheit zustande kommt.

Die Stimmberechtigten hatten am 18. Mai 2025 das erste Steuerpaket in einer Volksabstimmung mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,1 Prozent gutgeheissen. Die Revision brachte tiefere Vermögenssteuern und höhere Kinderabzüge.

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