Aargauer Parlament nimmt Volksschulgesetz unter die Lupe

Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag die zweite Beratung des totalrevidierten Volksschulgesetzes aufgenommen.

Das Aargauer Kantonsparlament hat am Dienstag mit der zweiten Beratung des totalrevidierten Volksschulgesetzes begonnen. Die Deutschkenntnisse der Kinder werden künftig bereits vor Eintritt in den Kindergarten geklärt.
In der noch nicht abgeschlossenen zweiten Beratung des Volksschulgesetzes gab es noch einige Knackpunkte, die Diskussionen im Parlament auslösten. Bei den Entscheiden standen in der Regel SVP und FDP der anderen Ratshälfte gegenüber. Das hat auch damit dazu tun, dass das Parlament seit der ersten Beratung Anfang November in neuer Zusammensetzung tagt.
So beschloss der Grosse Rat mit den Stimmen von SVP und FDP die Regelung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur aus dem Gesetz zu streichen. Der Entscheid fiel mit 67 zu 61 Stimmen. Es wäre um die Förderung der Erstsprache von Kindern aus anderen Kulturen gegangen. Die Regierung wollte die Regelung im Gesetz belassen.
Der Grosse Rat lehnte jedoch die Forderung von SVP und FDP mit 72 zu 59 Stimmen ab, dass die Eltern bei Schulgesprächen und Veranstaltungen die Dolmetscherdienste in jedem Fall selbst organisieren und entschädigen müssten.
Kontroverse Debatten um Dolmetscherdienste
Der Regierungsrat war gegen die Selbstbezahlung. SP, Grüne, GLP und Grüne wiesen auf die Gefahr von Missverständnissen hin. Eltern müssten die Verfügungen und Forderungen verstehen. Die Grünen sprachen von «Gift für die Volksschule».
Grundsätzlich werden künftig auf der Oberstufe die Absenzen als unentschuldigt oder entschuldigt in den Zwischenberichten und Zeugnissen ausgewiesen. Der Regierungsrat wird Ausnahmen in einer Verordnung regeln. Das beschloss der Grosse Rat mit den Stimmen von SVP und FDP.
Bereits bestätigte der Grosse Rat in der zweiten Beratung, dass die Sprachstandserhebung ein Jahr vor dem Kindergarten vorgenommen wird. Alle Eltern von einem dreijährigen Kind sollen künftig angeschrieben werden.
Mit der entsprechenden Grundlage im Volksschulgesetz können Sprachstandserhebungen verpflichtend in allen Gemeinden gemacht und freiwillige Angebote zur frühen Sprachförderung aufgebaut werden.
Frühe Förderung durch neue Gesetzesgrundlagen
Der Grosse Rat wird das Volksschulgesetz an der nächsten Sitzung zu Ende beraten. Der Grosse Rat überwies am Dienstag auch zwei Motionen der Fraktionen FDP und SVP zur Volksschule. Der Regierungsrat muss nun ein Konzept und Vorschläge ausarbeiten, ob und wie Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Förderbedarf unterrichtet werden sollen.
Sinngemäss geht es um die Frage, ob im Kanton regionale Förder- beziehungsweise Sonderschulen geschaffen werden sollen. Dies bedeutet in der Tendenz eine Abkehr von der integrativen Schule.