Aargauer Parlament will Gesetz für Kopftuchverbot an Schulen

Die Aargauer Regierung muss ein Gesetz für ein Kopftuchverbot bei Schülerinnen bis zum 16. Altersjahr an Volksschulen ausarbeiten. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion aus den Reihen von FDP, EDU, Mitte und SVP überwiesen.

Das Parlament hiess die Motion mit 78 zu 54 Stimmen gut. SVP, FDP und Teile der Mitte-Partei stimmten am Dienstag nach einer hitzigen Diskussion für den Vorstoss. Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab. Es gibt laut Regierungsrat rechtliche Hürden, verfassungsrechtliche Bedenken und die Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Bildungsdirektorin Martina Bircher (SVP) sagte, der Regierungsrat anerkenne, dass das Kopftuch Ausdruck von Unterdrückung sein könne. Das Bundesgericht stellte laut Regierungsrat bereits 2015 in einem Leitentscheid klar, dass öffentliche Interessen wie die staatliche Neutralität, die Integrationsfunktion der Schule oder die Gleichstellung von Frau und Mann nicht ausreichen, um ein solches Verbot zu rechtfertigen.
Motionär Adrian Schoop (FDP) sagte, man habe jahrzehntelang für die Gleichstellung der Frau gekämpft, aber man sei bereit, immer mehr Kulturen zu importieren, welche diese einschränkten. Das Kopftuch sei ein «Symbol der Unterdrückung und Ausgrenzung». Der Staat habe eine umfassende Schutzpflicht für ein Kind.





