Solothurner Kantonsrat verlängert Gesamtarbeitsvertrag

Der Solothurner Kantonsrat hat den aktuell geltenden Gesamtarbeitsvertrag für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten verlängert. Dies vorerst für zwei weitere Jahre. So soll verhindert werden, dass ab 1. Januar 2027 das Staatspersonal ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) dastehen würde.

Im Rat war das Geschäft unbestritten: Alle 94 anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten der Verlängerung zu. Die Diskussion war denn auch entsprechend kurz: Alle Parteien anerkannten die Wichtigkeit des Themas und, dass ein neues Personalrecht sorgfältig ausgearbeitet werden müsse. Falls zwei Jahre nicht reichen, könnte der GAV um zwei weitere Jahre, also bis Ende 2030, verlängert werden.
Der Solothurner Regierungsrat hatte im Juni 2025 den GAV für das Staatspersonal per Ende 2026 gekündigt, um ein neues Personalrecht zu schaffen, das branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt. Der GAV umfasst heute alle Angestellten des Kantons – er gilt für Verwaltung, Schulen, Spitäler und kantonale Betriebe. Ein einziger Vertrag werde den heutigen Ansprüchen und Bedürfnissen nicht mehr gerecht, hiess es damals vonseiten der Regierung.






