Vier Fälle der Kaninchenseuche im Aargau nachgewiesen

Im Kanton Aargau sind seit Mitte März vier Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK) aufgetreten. Dies teilt das Departement Gesundheit und Soziales mit.

Bei VHK handle es sich um ein Virus, das für Haus- und Wildkaninchen sehr ansteckend sei und in der Regel tödlich ende. Zu den Symptomen gehörten Teilnahmslosigkeit, Atembeschwerden Koordinationsstörungen, Krämpfe sowie Bluten aus der Nase.
Das Virus werde von Tier zu Tier übertragen, aber auch über kontaminierte Gegenstände, den Menschen oder Insekten, schreibt das Departement. Das Virus könne in trockener Umgebung und bei tiefen Temperaturen monatelang ansteckend bleiben. Wie es zu den Tieren gelange, sei daher oft nicht nachvollziehbar. Für Menschen sei die Tierseuche nicht gefährlich.
Der wirksamste Schutz vor einer Erkrankung ist laut Kanton eine Impfung – sie schütze aber nicht immer vor einer Übertragung. Der Kanton empfiehlt daher, Kaninchen regelmässig gegen VHK zu impfen.
Halterinnen und Halter seien verpflichtet, VHK-verdächtige Krankheitsanzeichen bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin zu melden.
Der Aargau ist nicht der einzige Kanton, indem das Virus vorkommt. Seit Anfang Jahr hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 22 Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen verzeichnet.
Sieben davon stammen aus dem Kanton Zürich, fünf aus dem Aargau und drei aus dem Kanton Bern. Dies geht aus einer Auswertung der Tierseuchenmeldungen des BLV hervor. Der Kanton Basel-Landschaft verzeichnete zwei Fälle. In den Kantonen Basel-Stadt, Glarus, Neuenburg, Solothurn und Wallis ist je ein Fall seit Anfang Jahr bekannt.





