Feuerwerk ist auch am 1. August komplett verboten

Der Gemeinderat von Thalheim verbietet das Abbrennen von Feuerwerk und das offene Feuern auf dem ganzen Gemeindegebiet. Auch und gerade am 1. August 2026.

Wie die Gemeinde Thalheim AG schreibt, wäre das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeireglement nur anlässlich der offiziellen 1. August-Feierlichkeiten und in der Silvesternacht sowie unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt.
Widerhandlungen an Tagen vor und nach dem Nationalfeiertag werden mit einer Busse von 200 bestraft.
Weder Feuerwerk noch Himmelslaternen oder Ballone mit Teelichtern erlaubt
Die Weisungen des Kantons im Falle von grosser Trockenheit / Waldbrandgefahr sind zwingend einzuhalten.
Der Gemeinderat verbietet das Abbrennen von Feuerwerk und das offene Feuern auf dem ganzen Gemeindegebiet, auch gestützt auf Paragraph 13b Bandschutzgesetz Kanton Aargau.
Der Start von Himmelslaternen, Ballonen mit Teelichtern oder anderen Fluggeräten mit offener Flamme ist ebenfalls untersagt.






