Aarau

    Staffelbach erinnert an die Abgabe der Steuererklärung 2021

    Nau.ch Lokal
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    Suhrental,

    Wie die Gemeinde Staffelbach informiert, haben die Einwohner die Möglichkeit, die Einkommenssteuererklärung 2021 ungemahnt bis zum 30. Juni 2022 nachzureichen.

    Haupstrasse in Staffelbach.
    Haupstrasse in Staffelbach. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Abgabefrist für die Steuererklärungen natürlicher Personen bleibt beim 31. März. Eine erste Erstreckung der Frist wird bis Ende Juni gewährt. So wird beispielsweise eine Steuererklärung 2021, welche bis Ende Juni noch nicht eingereicht wurde, ab dem Monat Juli erstmals gemahnt und mit einer Mahngebühr von 35 Franken belegt. Ausgenommen sind Spezialsteuern, wie Grundstückgewinnsteuern.

    Wird die Steuererklärung auch bis zum gemahnten Termin nicht eingereicht, so erfolgt eine zweite Mahnung, welche mit einer Gebühr von 50 Franken belegt wird.

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