Aarau

    Wiliberg bittet, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden

    Nau.ch Lokal
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    Suhrental,

    Wie die Gemeinde Wiliberg mitteilt, sind Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen gebeten, die Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

    Bergstrasse in Wiliberg.
    Bergstrasse in Wiliberg. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Bäume und Sträucher müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie den Verkehr beziehungsweise die Fussgänger nicht behindern. Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,5 Meter und bei Gehwegen mindestens zwei Meter betragen.

    Hecken und Sträucher sind auf das March zurückzuschneiden. Besondere Beachtung ist Pflanzen im Bereich von Strasseneinmündungen zu schenken, da diese die Verkehrsübersicht beeinträchtigen können.

    Pflanzungen im Bereich von Hydranten auf Privatgrundstücken sind ebenfalls so zurückzuschneiden, dass jederzeit ein ungehinderter Zugang für Feuerwehr und Brunnenmeister möglich ist.

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