Zofingen AG: Höchstens 17'500 Franken pro Gemeindeprojekt

Der Vorstand von Zofingenregio will für den Fonds Naherholung eine Obergrenze festschreiben. Die Abgeordnetenversammlung entscheidet am 27. Oktober 2026.

An der Sitzung vom 22. Mai 2026 kam im Vorstand die Frage auf, was die Obergrenze für eine Förderung von Gemeindeprojekten durch die Region ist.
Am 22. Mai 2026 genehmigte der Vorstand den Antrag der Gemeinde Brittnau über 7’500 Franken sowie den Antrag der Gemeinde Oftringen über 17’500 Franken unter dem Vorbehalt, dass der maximale Beitrag nicht auf 15’000 Franken beschränkt ist.
Der bisher höchste ausbezahlte Förderbeitrag betrug 15’500 Franken im Februar 2025. Da das Fondsreglement keine Obergrenze vorsieht, wird der Förderbeitrag von 17’500 Franken für Oftringen als Obergrenze im Reglement ergänzt.
Ziel und Auswirkungen
Ziel ist es, den Beitrag so festzulegen, dass er für die einzelne Gemeinde spürbar ist, gleichzeitig aber tief genug bleibt, damit der jährliche Förderbetrag nicht für eine einzige Gemeinde aufgebraucht wird.
An der Vorstandssitzung vom 18. September 2026 wurde mitgeteilt, dass es gewünscht wird, dass der neue Passus um «pro Massnahme» ergänzt wird. Die Ergänzung unter Art. 3, Abs. 4 lautet dann: «Die Höhe der Beiträge aus dem Fonds Naherholungskonzept zu kommunalen Massnahmen beträgt pro Massnahme maximal CHF 17’500.»
Der Vorstand verabschiedet einstimmig die Ergänzung «Obergrenze von CHF 17'500 pro Gesuch bzw. kommunaler Massnahme» zu Handen der Abgeordnetenversammlung.
An der Abgeordnetenversammlung vom 27. Oktober 2026 wird über die Anpassung des Reglements mit einer Obergrenze von 17’500 Franken pro kommunale Massnahme abgestimmt. Zudem wird die Geschäftsstelle beauftragt, das Reglement entsprechend anzupassen und die Website zu aktualisieren.






