Aargauer Regierungsrat: keine Pillen direkt vom Hausarzt

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau sollen Patientinnen und Patienten ihre Medikamente weiterhin einzig in der Apotheke beziehen können. Der Regierungsrat lehnt die Forderung mehrerer Parlamentsmitgliedern ab, wonach auch Ärztinnen und Ärzte Medikamente abgeben sollen.

Der Aargauer Regierungsrat ist dagegen, dass auch Ärztinnen und Ärzte Medikamente abgeben können. Patientinnen und Patienten sollen Medikamente weiterhin in einer Apotheke beziehen. ...
Der Aargauer Regierungsrat ist dagegen, dass auch Ärztinnen und Ärzte Medikamente abgeben können. Patientinnen und Patienten sollen Medikamente weiterhin in einer Apotheke beziehen. ... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Verbot der Selbstdispensation habe im Aargau eine über 100-jährige Tradition und sei seit 1919 gesetzlich verankert, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen aller Parteien im Grossen Rat. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab.

Er hält am Grundsatz «wer verkauft, verschreibt nicht» fest, um das Patientenwohl zu schützen und falsche Anreize zu vermeiden. Derzeit ist die Abgabe nur in Ausnahmefällen erlaubt – wenn keine Apotheke innerhalb einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Dies betrifft derzeit nur 18 Ärztinnen und Ärzte im ganzen Kanton.

Auch die Stimmbevölkerung hat sich in der Vergangenheit deutlich positioniert. Sie lehnte die Volksinitiative «Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe» des Ärzteverbandes im September 2013 mit einem Nein-Stimmenanteil von 60 Prozent ab. Das Volk verwarf gleichzeitig eine Initiative der Apotheker, die das Verbot der Medikamentenabgabe in der Kantonsverfassung verankern wollte.

Der Regierungsrat bezweifelt, dass die Erlaubnis zur Medikamentenabgabe tatsächlich mehr Hausärzte in den Kanton locken würde. Ein Blick in andere Kantone zeige ein widersprüchliches Bild: So gebe es im Kanton Obwalden trotz erlaubter Selbstdispensation weniger Hausärzte pro Einwohner als im Aargau, während Kantone wie Basel-Stadt oder Genf trotz Verbots über eine höhere Ärztedichte verfügten.

Ein weitere Argument der Regierung ist das «Vier-Augen-Prinzip». Die Trennung von Diagnose durch den Arzt und der Abgabe durch den Apotheker diene der Patientensicherheit, da Dosierungen und Verträglichkeiten doppelt kontrolliert würden.

Zudem falle so der finanzielle Anreiz für Mediziner weg, teurere oder unnötige Medikamente zu verschreiben. Gleichzeitig warnt der Regierungsrat vor den Folgen für die rund 130 öffentlichen Apotheken im Kanton.

Diese leisteten durch lange Öffnungszeiten, Notfalldienste und Fachwissen einen unverzichtbaren Beitrag zur Grundversorgung. Eine Einführung der Selbstdispensation könnte vor allem Apotheken in ländlichen Regionen in ihrer Existenz bedrohen.

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