Stadtpräsidentin von Grenchen SO bleibt trotz Wahlbeschwerde im Amt

Keystone-SDA Regional
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Grenchen,

Die neugewählte Stadtpräsidentin von Grenchen SO, Susanne Sahli (FDP), bleibt nach einem Zwischenentscheid des Bundesgerichts vorerst im Amt. Das Bundesgericht hat die Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Wahlbeschwerde eines Bürgers abgelehnt.

Susanne Sahli
Die neugewählte Stadtpräsidentin von Grenchen SO, Susanne Sahli (FDP). - zVg

Der Beschwerdeführer wollte mit seinem Gesuch im Wesentlichen verhindern, dass die Stadtpräsidentin ihr Amt antritt, bevor das Bundesgericht über seine Wahlbeschwerde entschieden hat, wie es im am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts heisst. In der Sache selbst steht der Entscheid des Bundesgerichts aus.

Die neugewählte Stadtpräsidentin trat ihr Amt am 1. Januar 2026 an. Ihr die Ausübung des Amts als vorsorgliche Massnahme zu verbieten, rechtfertige sich nicht, hält das Bundesgericht fest.

Der Beschwerdeführer bringe zur beantragten Massnahme «lediglich vage und unsubstanziiert» vor, die Stadtpräsidentin könne «langfristige Entscheidungen» treffen, obwohl sie allenfalls nach Beendigung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr Stadtpräsidentin sei.

Die Privatperson hatte am 6. Oktober 2025 Beschwerde gegen das Resultat des zweiten Wahlgangs um das Stadtpräsidium von Grenchen erhoben. Susanne Sahli (FDP) wurde mit 2094 Stimmen gewählt. Sie hatte nur 25 Stimmen Vorsprung zum Kandidaten Patrick Crausaz (GLP).

Laut Bundesgericht brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, es sei im Wahlbüro zu verschiedenen Unstimmigkeiten gekommen, welche die Wahl beeinflusst hätten.

Insbesondere seien im Wahlbüro Ausstandsbestimmungen verletzt worden. Am Samstagabend sei dem «Lager» von Susanne Sahli ein Trend kommuniziert worden, der genutzt worden sei, um ein knappes Resultat zu Gunsten der FDP-Kandidatin zu erzielen.

Das kantonale Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde Mitte November ab. Die Vorwürfe seien spekulativ und basierten auf Hörensagen. Ein als Zeuge genannter Mitarbeiter des Wahlbüros habe jeglichen Kontakt zum Beschwerdeführer oder eine Weitergabe von Informationen dementiert.

Auch sei die Wahlbeteiligung am Sonntagmorgen im Vergleich zu anderen Urnengängen nicht signifikant höher gewesen. Dies spreche gegen eine aussergewöhnliche Mobilisierung.

Das Verwaltungsgericht stellte jedoch Unregelmässigkeiten fest. Diese waren laut Gericht nicht geeignet, das Hauptresultat wesentlich zu beeinflussen.

Die Verwaltungsrichter bemängelten, dass der Briefkasten für die briefliche Stimmabgabe nicht exakt am Samstag um Mitternacht geleert und versiegelt worden sei. Stattdessen seien auch am frühen Sonntagmorgen noch eingeworfene Kuverts berücksichtigt worden.

Auch seien die Wahlzettel von Samstag auf Sonntag in einem abgeschlossenen Raum in Schachteln gelagert worden und nicht in einer vorgeschriebenen verschlossenen Urne. Zudem bleibe fraglich, ob die Vorbereitung, also das Öffnen der Kuverts und das Sortieren, möglicherweise zu früh begonnen habe.

Das Verwaltungsgericht ermahnte die Stadtverwaltung ausdrücklich, ihre Abläufe künftig gesetzeskonform zu gestalten. (Urteil 1C_734/2025 vom 29.01.2026)

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