Solothurn

    Grenchen SO: Hundewelpen nicht ausgesetzt – Frau führte sie illegal ein

    Kantonspolizei Solothurn
    Kantonspolizei Solothurn

    Grenchen,

    Eine Frau wollte am 18. Oktober 2026 bei Grenchen SO zwei ausgesetzte Welpen gefunden haben. Laut Ermittlungen brachte sie die Tiere illegal aus Rumänien ein.

    Grenchen SO
    Die Kantonspolizei Solothurn bringt die Frau wegen Irreführung der Rechtspflege und illegaler Einfuhr zur Anzeige (Symbolbild) - Kantonspolizei Solothurn

    Bei der Kantonspolizei Solothurn hat sich eine Frau gemeldet und mitgeteilt, dass sie am Sonntagabend, 18. Oktober 2026, in einem Waldstück bei Grenchen zwei ausgesetzte Hundewelpen gefunden habe. In der Zwischenzeit haben polizeiliche Ermittlungen ergeben, dass die Aussagen der Frau nicht der Wahrheit entsprechen dürften. Gemäss derzeitigen Erkenntnissen sind die beiden Hundewelpen nicht ausgesetzt worden, sondern dürften durch die angebliche Finderin illegal in die Schweiz eingeführt worden sein.

    Am Sonntagabend, 18. Oktober 2026, hat eine Spaziergängerin in einem Waldstück bei Grenchen angeblich zwei ungefähr zwei Wochen alte Hundewelpen gefunden. Wie von der Frau zu erfahren war, sollen die beiden Welpen am Fundort ausgesetzt worden sein. .

    Polizeiliche Ermittlungen führten zu neuen Erkenntnissen

    Nachdem die beiden Welpen in einem Tierheim untergebracht und dort tierärztlich untersucht worden sind, haben Mitarbeitende der Fachstelle Tierschutz und Umwelt umgehend Ermittlungen aufgenommen. Diese haben schliesslich ergeben, dass die beiden Welpen – entgegen der ersten Aussagen der Finderin – nicht ausgesetzt worden sind. Wie sich herausstellte, dürfte die Frau (angebliche Finderin) die beiden Welpen aus Rumänien illegal in die Schweiz eingeführt haben.

    Um die Tiere in der Schweiz zu offizialisieren, hat sie einen Tierarzt kontaktiert und diesem erzählt, dass sie die beiden Welpen im Wald gefunden habe. Mutmasslich seien diese ausgesetzt worden. Gestützt auf diese Aussage wurde die Frau angewiesen, die Polizei zu informieren.

    Im Verlauf der polizeilichen Befragung gab die Frau schliesslich zu, dass sie die Welpen nicht gefunden, sondern illegal in die Schweiz eingeführt hat.

    Die Beschuldigte wird wegen Irreführung der Rechtspflege und illegaler Einfuhr von Hundewelpen zur Anzeige gebracht. Weitere Angaben werden aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht gemacht.

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