Kanton Solothurn: Löhne des Staatspersonals steigen um 1,0 Prozent

Im Kanton Solothurn erhalten Staatspersonal, Lehrerschaft und Spitalangestellte ab 2027 ein Prozent mehr Lohn. Es ist die erste Einigung seit Jahren.

Das Staatspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und der Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG und kantonalen Anstalten erhalten ab dem nächsten Jahr 1,0 Prozent mehr Lohn.
Der Regierungsrat und die Personalverbände konnten sich nach mehreren Jahren wieder über einen Teuerungsausgleich einigen. Die Löhne werden um 1,0 Prozent erhöht. Diese Lohnerhöhung gilt für das Staatspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und der Volksschulen sowie für die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG.
Für die Lohnverhandlungen werden neben der Teuerungsentwicklung auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kantons sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Entscheidende Faktoren für den Teuerungsausgleich
Im Rahmen der diesjährigen Lohnverhandlungen haben die Sozialpartner eine umfassende Abwägung vorgenommen und in die Verhandlungen einfliessen lassen. Wesentlich dabei waren:
Die mittlere Jahresteuerung, welche grundsätzlich für Lohnverhandlungen herangezogen wird. Sie beträgt 0,2174 Prozent. (Basis: Juni 2025 bis Mai 2026). Die Teuerung Mai 2026 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5696 Prozent erhöht.
Der aktuell starke Anstieg der Teuerung, der auch durch die Konjunkturprognosen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bestätigt wird. Während des laufenden Jahres korrigierte das SECO die Prognosen zweimal nach oben.
Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kantons, insbesondere die Staatsrechnung 2025, die mit einem Ertragsüberschuss besser als geplant abgeschlossen hat, und der Voranschlag 2027 mit einem budgetierten Aufwandüberschuss.
Die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, die unter anderem anhand der jährlichen Lohnvergleiche mit anderen Kantonen beurteilt wurde.
Aufgrund der aufgezeigten Parameter haben sich Regierungsrat und Personalverbände auf eine Erhöhung um 1,0 Prozent geeinigt. Die Teuerungszulage gilt für alle Mitarbeitenden, welche dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.






