Solothurn

    Kanton Solothurn: 221 Millionen Franken für tiefere Krankenkassenprämien

    Staatskanzlei Kanton Solothurn
    Staatskanzlei Kanton Solothurn

    Solothurn,

    Im Kanton Solothurn stehen 2027 rund 221 Millionen Franken an Prämienverbilligungen bereit. Das sind neun Millionen mehr als im laufenden Jahr.

    Kanton Solothurn
    Blick auf die Vorstadthäuser an der Aare, die Spitalkirche und das alte Spital in Solothurn (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Prämienverbilligung 2027 an den Kantonsrat überwiesen. Zur Entlastung der Bevölkerung stehen gut 221 Millionen Franken zur Verfügung.

    Bund und Kantone leisten für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge an die Prämienverbilligung (IPV). Der Kantonsrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den definitiven Beitrag des Kantons. Dieser entspricht nach Sozialgesetz mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrages.

    Unter Berücksichtigung der weiterhin angespannten Finanzlage erachtet der Regierungsrat diesen Beitragsschlüssel als angemessen. Bei einem Bundesbeitrag von rund 123 Millionen Franken für den Kanton Solothurn beträgt der Kantonsbeitrag somit 98 Millionen Franken. Damit stehen für die Entlastung der Solothurner Bevölkerung für 2027 rund 221 Millionen Franken an Prämienverbilligungen zur Verfügung.

    Dies entspricht einer Zunahme um rund neun Millionen Franken (+4,3 Prozent) gegenüber dem laufenden Jahr. Dadurch kann der Prämienanstieg teilweise abgefedert werden.

    Gesetzliche Verteilung der Prämienverbilligungen

    Personen, die Ergänzungsleistungen, Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien oder Sozialhilfe beziehen, haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung. Sie erhalten rund drei Viertel der Beiträge. Diese Ausgaben kann der Regierungsrat nicht direkt beeinflussen.

    Die Beiträge an die ordentliche IPV für weitere Versicherte kann der Regierungsrat anhand eines beweglichen Modells indirekt steuern, indem er die Parameterwerte (wie z. B. Einkommen, Vermögen, Eigenanteil) innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegt. Personen, welche nach Auswertung der rechtskräftigen Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf IPV haben, erhalten von der Ausgleichskasse ein Antragsformular.

    Höherer Kantonsbeitrag ab 2028

    2028 entfaltet der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» seine volle Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Solothurn einen wesentlich höheren Kantonsbeitrag zur Entlastung von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen zur Verfügung stellen als bisher.

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