Oberentfelden hält Photovoltaikstromtarif für 2025 stabil

Nau.ch Lokal
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Suhr,

Der Gemeinderat von Oberentfelden belässt den Photovoltaikstromtarif für 2025 bei 9 Rappen pro Kilowattstunde und prüft eine mögliche Anpassung für 2026.

Das Gemeindehaus in Oberentfelden.
Das Gemeindehaus in Oberentfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Oberentfelden mitteilt, hatte im vergangenen Jahr eine Gruppe von Petitionären die Festlegung der Rückliefertarife für Photovoltaikstrom beim Gemeinderat Oberentfelden moniert. Der Gemeinderat hatte daraufhin das Gespräch mit einem Ausschuss gesucht. Im Februar 2025 wurde zu einem öffentlichen Austausch mit Experten zur Thematik Photovoltaikstrom eingeladen.

Der Gemeinderat hat sich seither intensiv mit der Thematik befasst, da er die Produktion von Solarstrom aus ökologischer Sicht weiterhin unterstützt und die Sicherstellung der zukünftigen Energieversorgung im Fokus hat. Wie beim Austausch im Februar 2025 angekündigt, wurde eine Arbeitsgruppe zur Energiethematik eingesetzt.

Tarif bleibt 2025 unverändert

Inhaltlich bleibt der Gemeinderat bei seinem Entscheid, den Photovoltaiktarif für das Jahr 2025 wie angekündigt bei 9 Rappen pro Kilowattstunde zu belassen. Aus Sicht des Gemeinderats und der ihn beratenden Experten hat sich in der Ausgangslage seit der Festsetzung des Tarifs nichts geändert.

Zudem wurde das Budget 2025, basierend auf dem festgesetzten Tarif, von der Gemeindeversammlung genehmigt. Der Antrag eines Votanten an der Gemeindeversammlung zur Erhöhung der Budgetposition für die Photovoltaikrücklieferpreise wurde von den anwesenden Stimmbürgern abgelehnt.

Der Gemeinderat sieht sich daher auch demokratisch verpflichtet, den Preis in dieser Höhe zu belassen.

Preisanpassung für Photovoltaikstrom ab 2026 in Aussicht

Für das Jahr 2026 stellt der Gemeinderat aber einen vom Mindestpreis (derzeit 3 Rappen pro Kilowattstunde) abweichenden Preis in Aussicht. Die Festlegung des Preises wird wie üblich in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.

Der Gemeinderat wird bei der Preisgestaltung die Möglichkeiten der Photovoltaikproduzenten, das Netz nicht zu stark zu belasten (z.um Beispiel durch Batterien) wie auch die Möglichkeiten der Gemeinde, den Photovoltaikstrom sinnvoll einzusetzen und zu verteilen, berücksichtigen.

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